Liebe Sportsfreunde,
aus gegebenem Anlass möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Drohnenflüge über dem Vereinsgelände sowie das Starten, Landen und Steuern von Drohnen auf dem Gelände grundsätzlich nicht gestattet sind.
Ebenso untersagt ist das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen fremder Parzellen, Bungalows oder Personen, sofern nicht zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung aller Betroffenen eingeholt wurde.
Der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte unserer Mitglieder hat für uns oberste Priorität. Das Überfliegen oder Filmen fremder Parzellen und Bungalows kann einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.
Unbefugte Bildaufnahmen von Personen in Wohnungen oder besonders gegen Einblicke geschützten Bereichen können unter den Voraussetzungen des § 201a StGB strafbar sein. Darüber hinaus macht der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch, um die Privatsphäre, die Ruhe und das ungestörte Miteinander auf dem gesamten Gelände zu schützen.
Wir bitten alle Mitglieder und Gäste, sich im Sinne einer guten Nachbarschaft an diese Regelung zu halten und die Privatsphäre anderer zu respektieren.
Sollten bereits Aufnahmen ohne die erforderliche Zustimmung der betroffenen Personen oder Parzellenpächter angefertigt worden sein, sind diese unverzüglich und vollständig zu löschen.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Rücksichtnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

