Liebe Mitglieder,

der Verein hat den neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Grundlage hierfür ist die seit dem 01.01.2025 gültige Grundsteuerreform, die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 basiert. Im Zuge der Reform wurde der gesamte Grundbesitz in Deutschland zum Stichtag 01.01.2022 neu bewertet.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Der Bodenrichtwert für unser Vereinsgrundstück wurde auf 470 €/qm festgesetzt.
  • Das gesamte Grundstück umfasst 22.130 qm.
  • Bisher hat der Verein 600 € an Grundsteuer gezahlt, zusätzlich haben die Mitglieder für ihre Lauben direkt an das Finanzamt (ca. 20 € pro Jahr) sowie einen Vereinsanteil von 2.600 € jährlich entrichtet.
  • Neu ab 2025: Mitglieder zahlen nicht mehr direkt an das Finanzamt. Die gesamte Grundsteuer wird durch den Verein entrichtet und entsprechend umgelegt.

Neue Grundsteuerbelastung:

  • Der jährliche Grundsteuerbetrag für das gesamte Vereinsgrundstück beläuft sich nun auf 16.498,68 €.
  • Ursache für die hohe Summe ist unter anderem der hohe Bodenrichtwert, die Entwicklung in der Umgebung (z. B. Neubauten) und die Bewertung der Lauben, die wie Eigentumshäuser eingestuft wurden.
  • Gegen diese Bewertung laufen derzeit Verfahren, deren Urteile noch abzuwarten sind.

Was bedeutet das für unsere Mitglieder?

Da die Grundsteuer nicht aus den laufenden Mitteln des Vereins gedeckt werden kann, wird sie komplett auf die Mitglieder umgelegt und im Gebührenbeleg ausgewiesen.

Berechnungsgrundlage:

  • Pro 1 qm: 0,7453 €
  • Individueller Betrag: abhängig von der Größe der jeweiligen Parzelle (insgesamt: 14.964,41 qm)
  • Die verbleibenden Freiflächen (7.172 qm) auf dem Vereinsgelände werden auf die Mitglieder mit Parzelle aufgeteilt, sodass pro Mitglied ein Betrag von 36,61 € anfällt.

Der Vorstand hat die Berechnungen und Bescheide in enger Abstimmung mit dem Finanzamt mehrfach überprüft.

Vielen Dank für euer Verständnis. Für Rückfragen stehen wir euch selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Euer Vorstandsteam

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